Pfusch
am Bau

Pfusch am Bau

Der „Pfusch am Bau“ beginnt jedoch nicht am Bau, sondern in den Köpfen der

  • 1. Architekten und Ingenieure
  • 2. Projektsteuerer
  • 3. Produktberater
  • 4. Hochschul-Ausbildung
  • 5. Sachverständigen
  • 6. Hausverwaltungen
  • 7. Bauherren/Erwerber

„Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln:
1. durch Nachdenken: Das ist der edelste.
2. durch Nachahmen: Das ist der leichteste.
3. durch Erfahrung: Das ist der bitterste.“

Auf Grundlage meiner Sachverständigentätigkeiten kann ich das Zitat nur bestätigen.
Was bereits 479 v. Chr. (Konfuzius) galt, trifft heute genauso zu:
1. „Edel“-Männer und –Frauen scheint es immer weniger zu geben, denn die wenigsten lernen aus Bauschäden oder denken über deren Ursachen nach.
2. Dies ist kein Wunder, da durch ein Überangebot von neuen Büchern und CAD-Fertigdetails (nahezu jeder Produkthersteller stellt mittlerweile CDs und Downloads zur Verfügung) das Nachahmen leicht gemacht wird.
3. Nicht nur junge Kollegen übernehmen gedankenlos fertige Details und müssen später die bittere Erfahrung machen, dass sie für ihre Fehler haftbar gemacht werden.

Bei meiner Tätigkeit als Sachverständiger muss ich die Ursache des „Mangels“ feststellen. Dabei komme ich immer wieder zu ähnlichen Feststellungen:

1. Architekten und Ingenieure

Einige Architekten-Kollegen malen anscheinend lieber bunte Bilder und diskutieren stundenlang über Farben und Formen, anstatt den ausführenden Firmen Details zur Verfügung zu stellen. Sie verwechseln Bauwerke mit Bühnenbildern. Es ist Aufgabe des Architekten, alle Erkenntnisse zu beschreiben, sei es mit Worten (im Leistungs-verzeichnis) oder anhand von Zeichnungen. Architekten-Wettbewerbssieger – meistens sogenannte „Fassaden-Architekten“ – nehmen keine Rücksicht auf die Gebäude-Konstruktion. Sie ignorieren, dass bautech-nische Anforderungen Vorrang vor gestalterischen und vegetationstechnischen Aspekten haben.

Ausführungszeichnungen müssen alle für die Ausführung bestimmten Einzelangaben - unter Berücksichtigung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter - enthalten (d. h. auch Materialangaben, Materialstärke usw.). Diese dienen als Grundlage der Leistungsbeschreibung und der baulichen Ausführung. Aufgrund relativ kurzer Planungszeit wird häufig auf Ausführungsdetails verzichtet. Deren Lösung wird dem örtlichen Bauleiter überlassen, der damit überfordert ist. Der Architekt kann sich bei einem Baumangel nicht herausreden, „Die Firma hätte ja Bedenken anmelden müssen...“.
Wogegen hätte die Firma Bedenken anmelden müssen, wenn keine Details vorlagen? Wenn im Rahmen der Planungspflichten entscheidend wichtige Detailpunkte gar nicht dargestellt werden – wie im Fall einer sogenannten „Nullplanung“ – ist bei Eintritt eines Schadens im direkten Zusammenhang mit dieser Detaillösung von einem Planungs-fehler auszugehen. Fehler sowie lückenhafte Planungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen sind an der Tagesordnung. Die fehlerhafte Planung wird Vertragsbestandteil für den Auftrag-nehmer. Zur Verhinderung eines daraus resultierenden Ausführungsfehlers sind Be-denkenanmeldungen und Nachträge des Auftragnehmers erforderlich.

Es gibt in der VOB/ C 63 Gewerke, von den Erd- bis zu den Gerüstarbeiten. All diese Gewerke muss der Architekt oder der planende Ingenieur eindeutig und er-schöpfend durchdenken, ausschreiben und überwachen. Damit ist er häufig überfor-dert. Planungsfehler und Ausführungsfehler sind daher vorprogrammiert.

Im Streitfall höre ich immer wieder vom Planer oder der ausführenden Baufirma: „Wo steht denn, dass ich so (oder: so nicht) bauen muss“?
DIN-Normen sind keine Kochbücher im Sinne „ … man nehme …“. Baufehler als Ursache für evtl. Bauschäden werden nicht durch DIN-Normen, sondern durch Kenntnis naturbedingter Grundsätzlichkeiten vermieden.

Ein faires Miteinander von Auftraggeber und Auftragnehmer wird immer seltener. Baufehler werden nicht sofort erkannt und beanstandet, sondern erst bei der Bau-abnahme regelrecht „gesucht“ und dort beginnt das Spießrutenlaufen. Dass der Architekten-Bauleiter im Interesse des Bauherren die Verpflichtung hat, rechtzeitig zur Schadensminderung beizutragen, wird häufig vergessen. Auch setzt es sich immer mehr durch, dass die Baufirmen ihre letzten Zahlungsraten nicht mehr erhalten, aufgrund unsachlicher Mängelbehauptungen.

2. Projektsteuerer

Junge, oftmals unerfahrene Projektsteuerer, die nur ihre Termine im Kopf haben, wissen oftmals wenig oder fast gar nichts über beispielsweise „Restfeuchte“ im Estrich-Belag, „Ausschalfristen“ beim Beton oder zulässige Bautoleranzen usw.

DIN-Vorschriften, Merkblätter, Zulassungen werden unkritisch übernommen. Es nutzt nichts, wenn etwas in DIN-Vorschriften steht oder aus Merkblättern über-nommen wird oder wenn ein Produkt eine Zulassung besitzt, wenn beim Einsatz trotzdem ein „Rest-risiko“ verbleibt und daraus Schäden entstehen können. Der Werksvertrag schuldet eine Erfolgssicherheit.

3. Produktberater/Produktbeschreibung

Produktberater stellen i.d.R. nur das positive ihre Produkte vor.
Ähnlich ist es mit einer Produktbeschreibung, z.B. einer Farbe. Wenn auf dem Eimer steht „Wandfarbe – innen“ und es fehlt der Hinweis, dass die Farbe auch für Fußböden geeignet ist, dann ist selbstverständlich die Farbe nur für Wandflächen im Innenbereich und nicht für Fußböden geeignet.
In einer Produktbeschreibung wird niemals etwas (negatives) stehen:
„Das Produkt (…) ist nicht geeignet für (…)“
Der Hersteller will ja sein Produkt verkaufen!

4. Hochschul-Ausbildung

Viele Lehrende nehmen das Wort „Vorlesung“ zu wörtlich. Sie lesen ihr Skript mehr oder weniger ab. Der Lehrstoff muss mit Leidenschaft überzeugend vorgetragen wer-den. Dies erfordert jedoch überdurchschnittliches Einfühlungsvermögen und Wissen, was leider nicht immer ausreichend vorhanden ist.
Baukonstruktion (lat. „aufbauen“, „errichten“) muss an den Hochschulen wieder ver-stärkt gelehrt werden!
Einige Professoren sind „überlastet“, da sie sich mehr um ihr eigenes Büro kümmern, anstatt um die Lehre an der Hochschule. Es ist keine Seltenheit, dass Professoren Studenten knapp durchschleusen, um bloß nicht den „Stress“ mit Nachprüfungen zu haben oder sich mit den Anfechtungen sei-tens der Studenten auseinandersetzen zu müssen. An den Hochschulen muss verstärkt das Leistungsprinzip bestehen. Es kann nicht sein, dass Studenten in sämtlichen Semestern mit einem „blauen Auge“ durchgeschleust werden, nur weil die Hochschule „Angst“ hat, dass die Semester teilweise nicht mehr stattfinden können wegen zu geringer Anzahl von Studenten, oder dass so mancher Kurs aufgrund der hohen Anforderungen und Durchfallquoten überfüllt ist. Professoren müssen wieder mehr „Mut“ haben, Studenten bei unzureichender Reife auch durchfallen zu lassen. Natürlich entbindet dieser „Mut“ nicht davon, die eigene Lehre stetig zu verbessern und den Spaß am Lernen zu erhalten. Zitat Mies van der Rohe (Aus: „G: Zeitschrift für elementare Gestaltung“, Nr. II, S. 1, Berlin, Sept. 1923)
„Es liegt uns gerade daran, die Bauerei von dem ästhetischen Spekulantentum zu befreien und Bauen wieder zu dem zu machen, was es allein sein sollte, nämlich BAUEN“

Technische Hochschulen gleichen sich zudem immer mehr den Kunsthochschulen an und legen die Schwerpunkte des Studiums auf den reinen Entwurf und dessen „künstlerische“ Darstellung. Baukonstruktion, rein technische und wirtschaftliche Aspekte werden hierdurch oft-mals vernachlässigt. Das Resultat sind stark zunehmende Planungsfehler in baukon-struktiven Detail-fragen, welche am Bau deutlich erkennbar und nachweisbar sind.

Studenten gehören heutzutage zur „abkupfernden“ Generation, d. h. Details - wenn vorhanden – werden gedankenlos aus Vorlagen kopiert, sei es per Mausklick im In-ternet oder aus Büchern. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass Firmen in Details nur ihr Produkt richtig und die angrenzenden Gewerke nur schemenhaft und meist falsch darstellen!

Baukonstruktion entsteht nicht durch das unüberlegte kopieren von Vorlagen, sondern kann nur durch ständiges „Trainieren“ erlernt werden. Dieses Training erfolgt nicht nur in der Theorie, durch das reine studieren von Literatur, sondern auch in der Praxis, d. h. auch durch Bauschäden-Seminare unabhängiger Dozenten (keine Werbeveranstaltung). Im heutigen Computerzeitalter und aufgrund der vorgenannten Umstände werden die Bauschäden jedoch nicht weniger, sondern mehr. Es wäre hilfreich, wenn z. B. Studenten bereits im 2. Semester anhand von Bauscha-densfällen aus bereits begangenen Fehlern lernen. Zudem werden schon seit vielen Jahren Bauschadensbeschreibungen in Fachzeit-schriften und auch in Online-Portalen veröffentlicht. Gleichzeitig können so Studieren-de u. a. an die erforderliche „trockene“ Baustoffkunde/Bauchemie herangeführt wer-den. Dieses Wissen ist im Berufsbild der Architekten unabdingbar um richtiges Kon-struieren, also das Zusammenfügen verschiedener Materialien, zu beherrschen. Denn als Basis jeder Konstruktion gibt es nur gute Baustoffe – wir planen/machen jedoch oft schlechte Bauteile daraus.

5. Sachverständige

Einige selbsternannte „Sachverständige“ lassen sich engagieren bzw. werden enga-giert, um durch ein Mehr (hinzufügen) oder Weniger (weglassen) im Interesse des Auftraggebers die Mängel oder die Mängelfreiheit zu bestätigen. Früher wurden schwarze Schafe aussortiert. Heute traut sich – aus Angst vor Mitgliederschwund – kein Verband mehr, seine zahlenden Mitglieder zu verwarnen. Wie soll man Sachverständigen vertrauen, wenn sie sich als „Mietmäuler“ benutzen lassen? Hier ist der öffentlich bestellte und vereidigte (öbuv) Sachverständige gefordert! Eine entsprechende Liste führen u. a. die IHK und z. B. die Baukammer Berlin. Die Meinungsfreiheit oder Neutralität des Sachverständigen wird durch Baustoff-produzenten und auch Verbände immer mehr unterdrückt. Forschungsergebnisse werden – je nach Interessenlage des Geldgebers – veröffent-licht oder fallen unter den Tisch.

Seminare, in denen über Denkprovokationen das VORdenken (und nicht Nach-ahmen) trainiert wird, werden nur von wenigen besucht, vor allem von denjenigen, die es meist nicht nötig haben. Aus der Statistik ist bekannt, dass auf den meisten Bauschadensseminaren nur rund 40 % Architekten oder Ingenieure vertreten sind. Die restlichen Teilnehmer sind (hier provokativ gemeint) Mitarbeiter von Behörden oder Verwaltungen, die den Tag „abbummeln“. Vom Sport weiß man, dass Höchstleistung auch nur durch intensives und ständiges Training erreicht wird. Auch das Erkennen und Auswerten von Baumängeln muss trainiert werden, um Schäden zu vermeiden.
Nur – Training (Erfahrung) erfordert Zeit, viel Zeit!

6. Hausverwaltungen

Hausverwaltungen beauftragen häufig keine Planungen, sondern holen kostenlose Firmenangebote ein. Die Firmen, die Angebote unterbreiten, vergessen fast immer, dass sie mit ihrem kostenlosen Angebot auch gleichzeitig Planungsleistungen über-nehmen und auch dafür haften!
Die Preise werden vom AG (Auftraggeber) gelöscht und das „Angebot“ wird als LV (Leistungsverzeichnis) neu verschickt.

Da vom AG meist kein Anforderungsprofil erstellt wird, bieten die aufgeforderten Firmen unterschiedliche Leistungen an, die meist vom Laien nicht erkannt werden. Es werden Äpfel mit Birnen vergleicht. Der einzige Unterschied, der auch vom „Laien“ sofort erkannt wird, ist der Preis, so dass fast immer der „Billigste“ den Auftrag erhält. Nur - billig ist noch lange nicht preisgünstig.

Das Dreiecksverhältnis „gut – billig – schnell“ wird häufig verkannt:
• Gut und billig ist nicht schnell,
• gut und schnell ist nicht billig,
• billig und schnell ist nicht gut.

7. Bauherren

Bauherren oder Immobilien-Erwerber sind teilweise auch selbst schuld. Wer als Auftraggeber grundsätzlich dem billigsten Anbieter, sei es in der Planung oder Ausführung, ohne Prüfung seiner Qualifikation den Auftrag erteilt, der trägt in nicht geringem Umfang die Mitschuld für spätere Planungs- und Ausführungsfehler. Ähnlich wie beim Profi-Fußball, sind die besten Spieler auch die teuersten. Genauso verhält es sich mit den Sachverständigen: Die Besten sind in der Regel die teuersten! Es ist falsch, die Auswahl des Sachverständigen nur von seinem Stundensatz ab-hängig zu machen. Dies würde nämlich gleichzeitig bedeuten, dass jeder Sach-verständige „gleich gut“ ist. Doch dies ist ein Irrglaube, da es besonders bei der zu erbringenden Leistung einer Sachverständigentätigkeit keine allgemeingültigen, schnell erlernbaren Qualitätsstandards gibt. Die Sachkunde eines Sachverständigen kann man nicht eben mal in ein paar Seminaren lernen.
Entscheidend ist also das „Know-how“ (Können, Wissen), welches das Resultat der langjährigen Berufserfahrung des Sachverständigen ist. Für fast alle Produkte gibt es Prospekte, Betriebsanleitungen und Handbücher. Nur der zukünftige Hausbesitzer bekommt keine „Betriebs- oder Gebrauchsanleitung“ für sein Haus. Wer klärt den Bauherren/Erwerber zum Beispiel darüber auf, dass ein Flachdach oder eine Terrasse gewartet werden muss? Wer sagt ihm etwas über das richtige Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelpilzen?

Mit nachfolgend aufgeführten Beispielen (architekturderbauschäden.de) und den darin analysierten Schadensfällen möchte ich Ihnen nicht nur einen Leitfaden an die Hand geben, sondern Sie auf-fordern und motivieren, „VORzudenken“ und richtig zu konstruieren. Insbesondere als Mitwirkender von Planungsteams, so genannten „respected friends“, verfolge ich immer das Ziel, das „NACHdenken“ im Zuge teurer Mängelbeseitigung zu vermeiden.